Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich
(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für sämtliche Leistungen und Angebote, die durch die DMR-Strategy (M. Ali Demir) gegenüber Vertragspartnern – im Folgenden auch „Kunde“ genannt – erbracht oder unterbreitet werden. Sie sind integraler Bestandteil aller Vereinbarungen zwischen DMR-Strategy und dem Kunden in Bezug auf Lieferungen und Dienstleistungen. Diese AGB behalten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen ihre Gültigkeit, selbst wenn sie nicht erneut ausdrücklich zum Vertragsgegenstand gemacht werden.
(2) Etwaige abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, selbst wenn ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprochen wird. Selbst die Bezugnahme auf ein Schreiben, eine E-Mail oder sonstige Mitteilungen, die auf die Geltung solcher Bedingungen verweisen, stellt keine konkludente Zustimmung dar.
(3) Das Leistungsangebot der DMR-Strategy richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sowie an Kaufleute im Sinne des HGB.
§ 2 Leistungsgegenstand
(1) Die DMR-Strategy erbringt überwiegend digitale Beratungs-Dienstleistungen in Bereichen wie Vertriebsstrategie, Unternehmensstrategie, Organisationsberatung sowie Personalführung. Die Beratungsformate sind vielfältig und umfassen unter anderem Online-Beratung, Videocalls, Telefonberatungen sowie – je nach Vereinbarung – auch vor Ort durchgeführte Maßnahmen. Diese Dienstleistungen können entweder standardisiert oder individuell ausgestaltet sein – abhängig von der konkreten Buchung des Kunden.
(2) Die DMR-Strategy verpflichtet sich nicht zur Herbeiführung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolgs, wie etwa das Erreichen definierter Umsatzmarken oder Kennzahlen.
(3) Der Kunde verpflichtet sich, alle notwendigen Mitwirkungshandlungen unverzüglich und vollständig zu leisten, sofern diese zur Vertragserfüllung notwendig sind. Kommt der Kunde dieser Pflicht nicht nach und kann DMR-Strategy infolgedessen ihre Leistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbringen, so bleibt der Vergütungsanspruch davon unberührt.
(4) Hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung der vereinbarten Leistungen besitzt die DMR-Strategy ein Leistungsbestimmungsrecht im Sinne von § 315 BGB. Ort und Zeit der Leistungserbringung kann DMR-Strategy grundsätzlich selbstständig festlegen.
(5) Die DMR-Strategy ist berechtigt, Erfüllungsgehilfen, Subunternehmer oder sonstige Dritte zur Leistungserbringung heranzuziehen. Eine ausdrückliche Zustimmung des Kunden hierzu ist nicht erforderlich.
(6) Vereinbarte Termine – insbesondere für Video-Calls – gelten als verbindlich. Sollte der Kunde einen solchen Termin nicht wahrnehmen, besteht kein Anspruch auf Nachholung, es sei denn, die Ursache für das Versäumnis liegt im Verantwortungsbereich der DMR-Strategy.
(7) Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, die technischen Voraussetzungen zur Inanspruchnahme der Leistungen zu schaffen. Dies umfasst u.a. eine stabile Internetverbindung, ein funktionsfähiges Endgerät mit Kamera- und Mikrofonfunktion sowie ggf. die Installation geeigneter Software für Videoübertragungen.
(8) Aus der Inanspruchnahme der Leistungen entsteht zu keinem Zeitpunkt ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Kunden und DMR-Strategy.
§ 3 Zustandekommen von Verträgen
(1) Verträge zwischen DMR-Strategy und dem Kunden können in mündlicher Form, schriftlich oder in Textform zustande kommen.
(2) Die konkreten Vertragsinhalte ergeben sich jeweils aus dem individuellen Angebot, das dem Kunden von DMR-Strategy unterbreitet wird.
§ 4 Vergütung, Zahlungsbedingungen
(1) Die von DMR-Strategy kommunizierten Preise sind verbindlich. Sie verstehen sich grundsätzlich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Sofern im Angebot nichts Abweichendes vereinbart wurde, wird die gesamte Vergütung mit Vertragsabschluss fällig. Eine etwaig erteilte SEPA-Lastschriftvollmacht bleibt bis zu ihrem ausdrücklichen Widerruf für künftige Geschäftsbeziehungen gültig.
(3) Hat der Kunde dem SEPA-Lastschrifteinzug zugestimmt, so ist er verpflichtet, nach Vertragsschluss das entsprechende Lastschriftmandat in schriftlicher Form zu erteilen. Dieses kann bei DMR-Strategy per E-Mail angefordert werden.
(4) Sollte eine Lastschrift nicht eingelöst werden und es zu einer Rückbuchung kommen, so hat der Kunde den fälligen Betrag innerhalb von drei Werktagen nach Rückbuchung zu überweisen. Außerdem sind die durch die Rückbuchung verursachten Kosten vom Kunden zu tragen.
(5) Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn diese rechtskräftig festgestellt oder von der anderen Vertragspartei anerkannt wurden. Entsprechendes gilt für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten.
§ 5 Vertragsdauer und Kündigung
(1) Die Laufzeit des Vertrages richtet sich nach der individuellen Vereinbarung zwischen den Parteien. Eine vorzeitige Beendigung ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich. Kündigt der Kunde vorzeitig aus wichtigem Grund, bleibt der Vergütungsanspruch von DMR-Strategy bestehen, wobei dem Kunden der Nachweis offensteht, dass DMR-Strategy kein oder ein nur geringfügiger Schaden entstanden ist.
(2) Eine Kündigung bedarf zur Wirksamkeit der Schriftform.
§ 6 Zahlungsverzug und außerordentliche Kündigung
(1) Die Fristen zur Leistungserbringung durch DMR-Strategy beginnen erst, wenn der vollständige Rechnungsbetrag eingegangen ist.
(2) Befindet sich der Kunde mit Zahlungen im Rückstand, ist DMR-Strategy berechtigt, ihre Leistung bis zur Begleichung des offenen Betrags auszusetzen.
(3) Bei Ratenzahlungsvereinbarungen gilt: Gerät der Kunde mit einer Rate in Verzug, ist DMR-Strategy berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die weitere Leistungserbringung einzustellen. In diesem Fall kann DMR-Strategy die bis zum nächstmöglichen ordentlichen Kündigungstermin fällig gewordene Restvergütung als Schadensersatz geltend machen.
§ 7 Leistungserbringung
(1) Die DMR-Strategy verpflichtet sich, die vereinbarten Leistungen mit der notwendigen fachlichen Sorgfalt zu erbringen. Die Hinzuziehung Dritter bleibt dabei uneingeschränkt möglich.
(2) Kann die Leistung aufgrund von Umständen, die im Verantwortungsbereich des Kunden liegen, nicht erbracht werden, bleibt der Anspruch auf Vergütung in vollem Umfang bestehen.
§ 8 Verhaltenspflichten des Kunden
(1) Der Kunde verpflichtet sich zu einem professionellen, respektvollen Umgang mit DMR-Strategy und anderen Teilnehmern. Rechtswidrige, unwahre oder herabwürdigende Aussagen über DMR-Strategy oder deren Leistungen werden zivil- und ggf. strafrechtlich verfolgt.
(2) Sollte der Kunde durch unangemessenes Verhalten den Ablauf von Programmen stören, wird er einmalig zur Abstellung des Verhaltens aufgefordert. Im Wiederholungsfall ist ein temporärer oder dauerhafter Ausschluss vom Programm möglich, ohne dass dies den Vergütungsanspruch von DMR-Strategy mindert.
§ 9 Widerrufsrecht
Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht für Unternehmer und Kaufleute bei Fernabsatzverträgen nicht. Auch auf vertraglicher Ebene wird ein Widerrufsrecht nicht eingeräumt.
§ 10 Nutzungsrechte
(1) Mit dem Erwerb von Beratungs-Leistungen erwirbt der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den zur Verfügung gestellten Materialien, welches zeitlich auf die Dauer des Vertrags beschränkt ist.
(2) Inhalte, die DMR-Strategy z.B. auf Plattformen wie Facebook oder in Mitgliederbereichen zur Verfügung stellt, dürfen nicht ohne schriftliche Zustimmung für eigene Zwecke verwendet oder an Dritte weitergegeben werden.
(3) Der Zugang zu geschützten Plattformen ist personengebunden und darf weder innerhalb eines Unternehmens noch an Dritte weitergegeben werden. Zuwiderhandlungen können mit Vertragsstrafen von bis zu 10.000 EUR geahndet werden.
(4) Werbetexte, Anzeigen oder öffentliche Inhalte auf Webseiten oder in Gruppen unterliegen keinem Nutzungsrecht des Kunden.
(5) Das Nutzungsrecht besteht nur bei vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung.
(6) Eine Bearbeitung oder Weitergabe der bereitgestellten Inhalte – auch innerhalb von verbundenen Unternehmen – ist ausdrücklich untersagt.
(7) Bei Verstoß gegen diese Regelungen kann DMR-Strategy nach eigenem Ermessen den Zugang des Kunden sperren. Die vertraglichen Zahlungspflichten bleiben bestehen.
(8) Der Kunde stimmt einer Auswertung seines Nutzerverhaltens auf den Plattformen durch DMR-Strategy zu. Dies schließt die Verarbeitung personenbezogener Daten ein.
(9) Verstöße gegen Geschäftsgeheimnisse oder Urheberrechte werden stets rechtlich verfolgt.
(10) Unerlaubtes Account-Sharing stellt eine Straftat dar und wird entsprechend geahndet.
§ 11 Vertraulichkeit
(1) Inhalte, die während Veranstaltungen und Trainings von anderen Teilnehmern eingebracht werden und Betriebsgeheimnisse darstellen, sind streng vertraulich zu behandeln.
(2) Bei wiederholtem Verstoß gegen diese Vertraulichkeit kann DMR-Strategy den Zugang dauerhaft sperren. Der Zahlungsanspruch bleibt hiervon unberührt.
§ 12 Datenschutz und Einwilligung
(1) Die DMR-Strategy informiert in ihrer gesonderten Datenschutzerklärung über Art, Umfang und Zweck der Datenverarbeitung.
(2) Der Kunde erklärt sich widerruflich mit der Kontaktaufnahme per Fernkommunikationsmitteln einverstanden.
(3) Ebenso willigt der Kunde in die Speicherung und Verarbeitung seiner Daten und die Übermittlung in Drittstaaten zu Marketingzwecken ein. Widerrufsmöglichkeiten sind in der Datenschutzerklärung geregelt.
§ 13 Haftungsbeschränkung
(1) Eine Haftung von DMR-Strategy besteht nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet DMR-Strategy nur im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren Schaden. Ausnahmen gelten bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
§ 14 Schlussklauseln
(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz der DMR-Strategy in Düsseldorf.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen. Die Parteien verpflichten sich, eine rechtskonforme Ersatzregelung zu finden, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.